Unterfahrbarkeit
Der Verpackungsboden muss so konstruiert sein, dass ein Hubstapler oder Palettenhubwagen problemlos darunter fahren kann.
Für den Umschlag mit Hubstaplern und Palettenhubwagen ist folgendes zu beachten:
- Holzkisten, Transportböden oder andere Verpackungen müssen mittels Holzbalken, Holzklötzen oder ähnlichem angehoben werden, damit Hubstaplergabeln und Palettenrollwagen unter die Verpackung greifen können. Mindesthöhe: 100mm (Ausnahmen z. B. bei Schwergut wegen dickeren Staplergabeln)
- Es gibt zweifach (Querbalken) sowie vierfach (Quer- und Längsbalken oder Klötze mit und und ohne Kufen) unterfahrbare Konstruktionen.
- Die Einfahrbreite zwischen den Balken muss mindestens 600mm betragen (USA: 700mm).
- Kisten- und Transportböden müssen so gefertigt sein, dass sie durch kurze (oder zu kurze) Staplergabeln nicht eingedrückt werden.
Siehe auch Belastungen.